Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 08.10.1981 - 6 U 127/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,9387
OLG Hamburg, 08.10.1981 - 6 U 127/81 (https://dejure.org/1981,9387)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.10.1981 - 6 U 127/81 (https://dejure.org/1981,9387)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. Oktober 1981 - 6 U 127/81 (https://dejure.org/1981,9387)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,9387) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 342
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 01.03.1979 - 6 U 89/78
    Auszug aus OLG Hamburg, 08.10.1981 - 6 U 127/81
    Der Senat hält an seiner Ansicht fest, daß § 413 Abs. 1 HGB auf den Seefrachtvertrag entsprechend anzuwenden ist (vgl. VersR 1979, 812), auf den Eisenbahntransport dagegen nicht (vgl. VersR 1980, 277).
  • OLG Hamburg, 26.11.1979 - 6 U 97/79

    Deutsche Bundesbahn; Sammelgutverkehr; ADSp; Beförderungskosten; Fester Satz;

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.10.1981 - 6 U 127/81
    Der Senat hält an seiner Ansicht fest, daß § 413 Abs. 1 HGB auf den Seefrachtvertrag entsprechend anzuwenden ist (vgl. VersR 1979, 812), auf den Eisenbahntransport dagegen nicht (vgl. VersR 1980, 277).
  • BGH, 14.06.1982 - II ZR 231/81

    Spediteur als Verfrachter

    Dem BerGer., dessen Urteil teilweise in VersR 1982, 342 abgedruckt ist, ist zuzustimmen, daß die von der Kl. geltend gemachten Forderungen nicht speditions-, sondern frachtrechtlicher Natur sind und deshalb der zweijährigen Verjährungsfrist des § 196 I Nr. 3 BGB unterliegen.
  • OLG Köln, 15.08.1985 - 7 U 221/84

    Anspruch auf Bezahlung von Frachtleistungen und auf Erstattung von Auslagen;

    Erblickt man mit der ganz herrschenden Meinung in der Literatur, der sich nach dem OLG Hamburg nun auch der Bundesgerichtshof angeschlossen hat, in der fehlenden Bezugnahme auf die Güterbeförderung über See lediglich ein Redaktionsversehen (so Baumbach-Duden, HGB, 25. Aufl., § 413 Anm. 1 A, Schlegelberger-Schröder, a.a.O., § 413 Rn. 4, Prüßmann, a.a.O., II A 2 vor § 556, BGH VersR 1982, 845, OLG Hamburg VersR 1979, 812 und 814 sowie VersR 1982, 342), so kommt vorliegend das Seefrachtrecht als Haftungsgrundlage gleichwohl nicht in Betracht, weil die Vertragsparteien die Geltung der ADSp wirksam vereinbart haben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht